Die kooperative Praxis setzt eine bestimmte Einstellung voraus – und fördert diese. Dies geht nicht ohne verbindliche Vereinbarungen sowohl für die Pflichten der Rechtsanwälte wie für die Versprechen der Parteien.
Die „besonderen Mandatsbedingungen“ erläutern den Inhalt der speziellen Vollmacht für die „kooperative Praxis“.
Die Prinzipien der „kooperativen Praxis“ beschreiben die Grundlage für die Selbstverpflichtung der Parteien. Sie bilden das Gegenstück zu den Mandatsbedingungen.
- Besondere Mandatsbedingungen “kooperativen Praxis”
- Prinzipien der kooperativen Praxis
- Merkblatt für Mandanten