Wie funktioniert es?

Der Auftrag zur kooperativen Praxis wird vertraglich vereinbart. Jede Seite erhält ihren eigenen Anwalt. Darin verpflichten sich die Anwälte zu einer unabhängigen Rechtsberatung, die jedoch dem übergeordneten Ziel einer kooperativen Lösung dient. Die Bereitschaft zur Kooperation muss vor allem von den direkt Betroffenen getragen werden. Die Anwälte unterstützen Sie dabei und geben Ihnen durch ihre persönliche Beratung die Sicherheit, rechtliche Risiken einer Kooperation auszuschließen. 

In komplizierteren Fällen kann es sinnvoll sein, dass neben den Anwälten noch weitere Fachleute hinzugezogen werden. Etwa persönliche Coaches,  um die Ziele und Ressourcen der Beteiligten genauer zu klären, psychologische Berater ins besondere für die  Probleme der Kinder in Trennungssituationen , oder Finanz- oder Steuerexperten, um spezielle wirtschaftliche Sachfragen zu klären. In diesen Fällen werden nicht allein Anwälte beauftragt sondern ein Team von Fachleuten. Dieses so genannte „Team-Modell“ ist Bestandteil der „Cooperativen Praxis – CP„, wie wie es von der Deutschen Vereinigung für Cooperative Praxis – DVCP angeboten wird.  AN.KOM ist diesem Verband angeschlossen und vermittel solche Experten bei Bedarf darum ebenfalls.

Die kooperative Praxis beginnt  nach der allgemeinen Information zum Verfahren  mit einer persönlichen Rechtsberatung. Anschließend werden praktische Kooperations-möglichkeiten  und -strategien besprochen. In diesem ersten Abschnitt sind die Anwälte mit ihren Parteien allein. Zur anschließenden  – kooperativen – Verhandlung treffen sich Anwälte und Parteien gemeinsam. Die kooperative Verhandlung wird von Ihren Anwälten geleitet, die hierbei Methoden der Mediation anwenden (Näheres siehe Untermenue: “Philosophie – Mediation”). Die Rolle der Anwälte ist es, ihre Parteien im Sinne einer ganzheitlichen Lösung zu beraten und zu begleiten. In den gemeinsamen Treffen können sich persönliche Rechtsberatung und Konfliktvermittlung miteinander abwechseln, je nachdem, welche Fragen gerade anstehen. Die Anwälte sorgen hier für eine klare Unterscheidung bei der Themenbehandlung.

Grundlage für das gemeinsame Vorgehen ist Kooperationsbereitschaft aller direkt Beteiligten. Wenn auch nur eine Seite sich dazu entschließt, ein streitiges Gerichtsverfahren gegen die andere Seite zu beginnen, ist der Auftrag  zur kooperativen Praxis beendet. Der Auftrag zur kooperativen Praxis schließt allerdings die professionelle Unterstützung Ihrer Anwälte ein, Ihnen über Probleme bei der Kooperation hinwegzuhelfen, vgl. Materialien / Checkliste Kooperation.